Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Vertragsbestätigung
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anmeldung schriftlich oder per Email innerhalb von 14 Tagen durch die Bergschule Immenstadt bestätigt wird. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist.
Dem Teilnehmer sind die AGB’s bekannt und er kann sie jederzeit im Internet unter www.bergschule-immenstadt.de einsehen.
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer insbesondere, dass er körperlich in der Lage ist, die Tour zu bewältigen.
§ 2
Vertragsannahme
Mit der Vertragsannahme erhält der Teilnehmer eine auf ihn ausgestellte Rechnung. Hat der Teilnehmer für mehrere Personen angemeldet, so haftet der Teilnehmer für alle Personen, wenn er nicht klarstellt, dass diese einen eigenen Vertrag abschließen wollen. Vom Rechnungsbetrag ist ein Teilbetrag von € 50,00 zur sofortigen Zahlung fällig. Erfolgt die Annahme des Vertrages innerhalb einer 14-Tages-Frist nicht, ist die gesamte Rechnung zur sofortigen Zahlung fällig.
§ 3
Rücktritt
Die Bergschule Immenstadt ist zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, wenn die Teilnehmerzahl der jeweiligen Tour nicht erreicht wird. Der Rücktritt wird spätestens 14 Tage vor Tourbeginn erklärt. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Er erhält den Betrag zurückerstattet, der aufgrund seines Rücktritts erspart wurde. Ein Nachweis, dass eine größere Ersparnis eingetreten ist, bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
§ 4
Versicherungen
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass für ihn weder eine Unfall-, Krankheits- oder sonstige Versicherung abgeschlossen wird. Wird eine solche Versicherung gewünscht, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
§ 5
Leistungsänderungen
Werden Tourenänderungen notwendig, z. B. wegen schlechtem Wetter oder Schneeverhältnissen, kann eine Änderung der Tour vorgenommen werden, wenn der Gesamtzuschnitt der Tour dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Bei einer wesentlichen Leistungsänderung muss der Teilnehmer zustimmen. Stimmt der Teilnehmer nicht zu, so hat er Anspruch auf Rückerstattung für den Teil der Tour, die noch nicht ausgeführt ist.
§ 6
Gewährleistung
Mängel der Tour muss der Teilnehmer unverzüglich anzeigen. Unterbleibt dies, tritt eine Minderung des Preises nicht ein.
§ 7
Haftung
Der Veranstalter ist als Bergführer haftpflichtversichert. Der Veranstalter erklärt, dass er im Verhältnis zum Teilnehmer den Betrag, den er im Schadensfall von der Versicherung erhält, an den Teilnehmer auskehrt (d.h. zur Verfügung stellt). Der Teilnehmer erklärt, dass er weitere Ansprüche dann gegen den Veranstalter nicht geltend macht.
§ 8
Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an seinem Wohnsitzgericht verklagen.